Notfallseelsorge / Krisenintervention im LK Wittenberg
Psychosoziale Unterstützung (PSU) für Einsatzkräfte der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes
Im Rahmen der Fürsorgepflicht, insbesondere gemäß § 3 Abs. 1 ArbSchG i.V. mit §2 GUV-V A 1 wird den Einsatzkräften zur Vorbereitung und während bzw. nach belasteten Einsätzen eine Hilfestellung zur Verarbeitung des Erlebten durch ein Team Notfallseelsorge/Krisenintervention im LK Wittenberg angeboten:
Träger der Notfallseelsorge:
Evangelischer Kirchenkreis Wittenberg
Indikation für die Einsatznachsorge (CISM )
- nach besonders schweren und belasteten Einsätzen der Einsatzkräfte der Feuerwehr.
- Massenkarambolage auf der Autobahn
- Betroffene aus dem eigenen Umfeld
Indikation für den Einsatz der Notfallseelsorge
- Tod im häuslichen Bereich
- erfolglose Reanimation
- Suizid zur Betreuung der Angehörigen)
- Menschen nach einem seelischen Schock (Unfälle, Feuer u.a. )
- Tod eines Kindes
- Verkehrsunfall
- Begleitung der Polizei bei Überbringen der Todesnachricht (überregional)
- Betreuung bei Großschadenslagen (Bränden, Evakuierungen)
Krisenintervention bei Großschadenslagen
Die Psychosoziale Notfallversorgung ( PSNV ) wird bei komplexen Schadenslagen und Katastrophen durch den Katastrophenstab des Landkreises angefordert (MANV).
Der diensthabende Notfallseelsorger kann weitere NFS anfordern.
Notfall – Einsatzalarmierung über Leitstelle Wittenberg
Aktuelles
Jugendzeltlager in Straach vom 27.-30.6.24
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Kreisfeuerwehrverband Wittenberg e.V.
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