Notfallseelsorge / Krisenintervention im LK Wittenberg

Psychosoziale Unterstützung (PSU) für Einsatzkräfte der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes

 

Im Rahmen der Fürsorgepflicht, insbesondere gemäß § 3 Abs. 1 ArbSchG i.V. mit §2 GUV-V A 1 wird den Einsatzkräften zur Vorbereitung und während bzw. nach belasteten Einsätzen eine Hilfestellung zur Verarbeitung des Erlebten durch ein Team Notfallseelsorge/Krisenintervention im LK Wittenberg angeboten:

Träger der Notfallseelsorge:

Evangelischer Kirchenkreis Wittenberg

Indikation für die Einsatznachsorge (CISM )

  • nach besonders schweren und belasteten Einsätzen der Einsatzkräfte der Feuerwehr.
  • Massenkarambolage auf der Autobahn
  • Betroffene aus dem eigenen Umfeld



Indikation für den Einsatz der Notfallseelsorge

  • Tod im häuslichen Bereich
  • erfolglose Reanimation
  • Suizid zur Betreuung der Angehörigen)
  • Menschen nach einem seelischen Schock (Unfälle, Feuer u.a. )
  • Tod eines Kindes
  • Verkehrsunfall
  • Begleitung der Polizei bei Überbringen der Todesnachricht (überregional)
  • Betreuung bei Großschadenslagen (Bränden, Evakuierungen)



Krisenintervention bei Großschadenslagen

Die Psychosoziale Notfallversorgung  ( PSNV ) wird bei komplexen Schadenslagen und Katastrophen durch den Katastrophenstab des Landkreises angefordert  (MANV).
Der diensthabende  Notfallseelsorger  kann weitere NFS anfordern.


Notfall – Einsatzalarmierung über Leitstelle Wittenberg

Aktuelles

Am Sonnabend den 13. April 2024 findet um 10:00 Uhr unsere Frühjahrstagung statt.

Hier finden sie uns

Kreisfeuerwehrverband Wittenberg e.V.

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Körbitzer Str. 5

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Telefon: +49 35384 20157